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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung & Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von "Die Aufmaschlerei", vertreten durch Nadine Gruber (im Folgenden "Visagistin" genannt), erbracht werden.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsgegenstand

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Die genauen Leistungen, Preise und Konditionen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen der Visagistin und dem Kunden.

Die Visagistin behält sich zwischenzeitliche Änderungen in Art und Umfang des Angebots, der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Erscheinung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Angebote oder Preisen, verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

 

Reservierungen & Stornobedingungen

 

Abhängig vom Auftrag werden Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Wenn Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart wurden und die Arbeitszeiten über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, wird die zusätzlich anfallende Arbeitszeit auf Stundenbasis berechnet.

Tages-/Abend- Business Make-up, Wimpern- und Brauenstylings

Bei Stornierung innerhalb von 4 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Betrags fällig. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird der vollständige Betrag in Rechnung gestellt. Bei verspätetem Eintreffen des Vertragspartners besteht ein Anspruch auf Dienstleistung nur während der vereinbarten Zeit. Die Visagistin ist berechtigt, die volle Dienstleistungszeit zu verrechnen, wenn diese aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss. 

Braut Make-up

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% innerhalb von 14 Tagen (per Banküberweisung – spesenfrei für den Empfänger- oder bar) zu leisten. Im Falle einer Stornierung wird der bereits geleistete Betrag einbehalten. Bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Hochzeitstermin wird der gesamte Betrag fällig.

Bei einer verbindlichen Buchung sind alle anfallenden Fremd- und Nebenkosten (z. B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, gegebenenfalls Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists, gemäß den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren usw.) vom Auftraggeber zu tragen. Die Zahlung dieser Kosten erfolgt entweder im Voraus in voller Höhe oder anteilig gemäß den Absprachen mit der Visagistin. Andernfalls besteht für die Visagistin keine Verpflichtung, die vereinbarte Leistung in vollem Umfang zu erbringen. Falls der ursprüngliche Auftrag erweitert wird, ist die Visagistin Artist berechtigt, zusätzlich erbrachte Leistungen sowie angefallene Fremd- und Nebenkosten separat in Rechnung zu stellen.

Wenn für den Auftrag eine Anreise am Vortag erforderlich ist, die Anfahrt zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden dauert oder sich der Produktionsort außerhalb Österreichs befindet, werden die Reisetage gemäß dem zeitlichen Aufwand auf Basis des Tageshonorars berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Falls die Visagistin aufgrund von Krankheit oder anderen schwerwiegenden Hindernissen nicht in der Lage ist, seine Dienstleistung auszuführen, wird er sich nach besten Kräften bemühen, einen geeigneten Ersatz zu finden. Im Falle einer solchen Situation übernimmt der Makeup Artist jedoch keine Haftung für entstehende Zusatzkosten oder mögliche Schäden.

Sollte ein Termin aus berechtigtem Grund von der Visagistin nicht eingehalten werden können, wird der Vertragspartner umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die angegeben Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Die Visagistin ist jederzeit, ohne Angabe von Gründen berechtigt den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne Anspruch auf Ersatzleistung. 

Leistung & Gewährleistung
 

Die Visagistin führt den erteilten Auftrag sorgfältig und unter Einhaltung aller geltenden Hygienestandards beim Vertragspartner durch. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, vor Beginn der Behandlung über bestehende Krankheitsbilder und Allergien zu informieren. Bei gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken behält sich die Visagistin das Recht vor, die Durchführung der Dienstleistung abzulehnen. Eine Garantie für die Verträglichkeit der verwendeten Produkte kann nicht gewährleistet werden, insbesondere wenn der Vertragspartner die Visagistin nicht im Voraus über seine Krankheitsbilder und Allergien informiert hat.

 

Etwaige Mängel müssen sofort, spätestens jedoch nach Abschluss der Dienstleistung, gemeldet werden, da ansonsten keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, übernimmt die Visagistin keine Haftung. In jedem Fall haftet die Visagistin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Preise


Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren verrechnet. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung sind die Beträge von der Umsatzsteuer befreit. Skonto wird nicht gewährt.

 

Haftung, Beschädigung, Diebstahl


Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verfallen mit Ablauf von drei Monaten nach der vertraglich vorgesehen Beendigung der Dienstleistung, sofern die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Die Visagistin haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichem Eigentum des Vertragspartners. 

Die Visagistin hat das Recht, für alle vom Vertragspartner verursachten Schäden, eine Ersatzleistung zu fordern.

Urheberrecht

Die Visagistin hat das Recht, als Urheber bei der Verwendung ihres Werkes genannt zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies auch bei Verträgen mit Dritten sicherzustellen.

 

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, ist die Visagistin berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger sowie Abzüge und Kopien davon, die im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt wurden, für Eigenwerbungszwecke zu nutzen. Dies schließt insbesondere die Veröffentlichung in Form von Aussendungen oder im Internet sowie die Verwendung als Arbeitsprobe ein. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Modell oder der Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich die Verwendung der entstandenen Daten (analog, digital, Prints, Filme, Abzüge usw.) zu Werbezwecken für die Aufmaschlerei untersagt.

 

Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, eventuelle Urheberrechte von verwendeten Requisiten und Materialien zu klären und gegebenenfalls Nutzungsrechte einzuholen. Die Aufmaschlere haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen.

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